Abrechnung
16388
page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-16388,bridge-core-2.5.9,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-theme-ver-24.4,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-6.4.2,vc_responsive
 

Abrechnung

Kostenerstattungen und Abrechnungsmodelle

Die Praxis ist eine reine Privatpraxis.

Das heißt, dass Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte ihre Behandlungskosten bei ihrer Krankenkasse abrechnen können. 

Durch meine Zulassung zum Heilpraktiker können Sie auch ohne ärztliches Rezept behandelt werden. Bitte klären Sie aber rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen erstattet werden.

Neu: Seit Beginn 2012 erstatten einige gesetzliche Krankenkassen (z.B. die TKK) teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Ich stehe Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung.